
5,0
(20+ Bewertungen)

Baufeldräumung – wenn das Grundstück baureif werden muss | Nauen, Rathenow, Brandenburg Stadt & Umgebung
Vor dem Bagger kommt der Baum. Bevor Fundamente gegraben, Erschließung gelegt oder ein Neubau hochgezogen werden kann, muss das Baufeld geräumt sein – frei von Bäumen, Sträuchern, Wurzelwerk, Unterholz. Bei kleinen Grundstücken ein halber Tag, bei großen Erschließungen ein Projekt über Wochen. In beiden Fällen ein Bereich, in dem Fehler teuer werden.
Was Baufeldräumung umfasst
Fällung des kompletten Gehölzbestands auf der Baufläche – Bäume, Sträucher, Hecken, manchmal Restbestand alter Gartenstrukturen. Je nach Größe als Einzelarbeit oder mit mehreren Teams parallel.
Stubbenfräsen oder Wurzelrodung der gefällten Bäume, je nach Anforderung der nachfolgenden Gewerke. Wer pflastern oder Fundamente gießen will, braucht den Wurzelbereich raus. Wer nur Mutterboden auftragen will, braucht das nicht zwingend.
Häckseln und Abfahren des Materials. Bei größeren Flächen entstehen schnell mehrere Container Schnittgut. Wir organisieren die Entsorgung oder häckseln vor Ort, je nach Logistik der Baustelle.
Schutz erhaltenswerter Bäume. Auf vielen Baufeldern stehen einzelne Bäume, die nach Plan oder nach Auflage erhalten bleiben müssen. Wir markieren, schützen Stamm und Wurzelbereich mit fachgerechten Bauzäunen und stellen sicher, dass die Baufeldräumung nicht aus Versehen zu viel mitnimmt.

Die Genehmigungsfrage – früh klären
Hier liegt der Punkt, an dem viele Bauprojekte stolpern. Die Annahme „Es ist ja Baufeld, da darf alles weg" ist falsch. Auch auf Baugrundstücken gelten:
die Gemeindebaumschutzsatzung (jede Gemeinde anders)
das Bundesnaturschutzgesetz mit dem Schnittverbot von März bis September
ggf. Auflagen aus dem Bebauungsplan, die bestimmte Bäume schützen
ggf. artenschutzrechtliche Prüfung, wenn Habitate in den Bäumen vermutet werden (Höhlen, Horste, Fledermausquartiere)
Konkret: Ein Bauträger, der im Mai sein Baufeld räumen will, hat oft ein Problem – das beste Zeitfenster für Baufeldräumung in Brandenburg ist Oktober bis Februar. Wer es im Frühjahr eilig hat, braucht Sondergenehmigungen, die nicht selbstverständlich erteilt werden.
Wir klären das vor dem ersten Eingriff: Was steht? Was darf weg? Was muss geprüft werden? Was muss als Ersatzpflanzung kommen?
Zeitplanung – die unterschätzte Größe
Baufeldräumung ist Schnittstelle zwischen vielen Beteiligten: Bauherr, Architekt, Tiefbau, ggf. Erschließungsträger, Umweltbehörde, Stromnetz (wenn Leitungen verlegt werden), manchmal Denkmalpflege. Wer früh anfängt, vermeidet Verzug. Wer spät anfängt, wartet auf Genehmigungen.
Unsere Erfahrung mit Bauprojekten im Havelland und Berliner Umland: Drei bis sechs Monate vor geplantem Baubeginn ist der richtige Zeitpunkt, mit der Räumungsplanung zu starten. Bei großen Erschließungen früher.

Was wir an Projekten machen
Einzelgrundstücke: Klassisches Bauen im Bestand. Ein altes Haus wird abgerissen, der Garten wird Baufeld, ein neues Gebäude entsteht. Räumung in der Regel an einem bis zwei Tagen.
Neuerschließungen: Ackerflächen oder größere Areale werden zu Baugebieten. Hecken zwischen den Feldern, Solitärbäume, ggf. Knicks oder Feldgehölze – Räumung als Wochenarbeit, mit klarer Phasierung.
Gewerbe- und Infrastrukturbau: Solaranlagen, Logistikflächen, Verkehrswegebau. Hier oft größere zusammenhängende Flächen, oft mit besonderen artenschutzrechtlichen Auflagen.
Was wir nicht machen
Wir räumen kein Baufeld ohne geklärte Genehmigungslage. Wenn ein Auftraggeber den Eindruck erweckt, das ginge schon irgendwie, lehnen wir ab. Das ist nicht Bequemlichkeit – das ist Schutz für beide Seiten, weil unrechtmäßige Räumung im Bereich Tausender Euro Bußgeld pro Baum landet und am Ende auch das ausführende Unternehmen haftet.
Baufeldräumung in Nauen, Rathenow, Brandenburg, Falkensee, Brieselang, Dallgow-Döberitz, Wustermark, Schönwalde, Hennigsdorf, Ketzin, Berlin-Spandau und im weiteren Umkreis.