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Baumfällung im Umkreis Nauen, Rathenow & Brandenburg Stadt
Manchmal ist der Baum nicht mehr zu halten. Der Sturm hat ihn schief gestellt, die Pilze haben den Stamm zerlegt, die Baustelle braucht den Platz, oder der Standort war von Anfang an falsch gewählt. Dann muss er weg – und zwar so, dass dabei nichts kaputt geht, was stehen bleiben soll.
Bevor wir fällen
Wir prüfen, ob es nötig ist. Manche Bäume, die optisch hinüber wirken, sind statisch noch in Ordnung. Manche, die optisch gesund aussehen, sind innen hohl. Wer ohne Untersuchung fällt, fällt manchmal das Falsche. Wir schauen uns deshalb zuerst den Baum an: Stammfuß, Wurzelbereich, Stamm, Krone, Standfestigkeit. Erst wenn klar ist, dass die Fällung die richtige Entscheidung ist, planen wir sie.
Wie wir fällen
Wurffällung im Ganzen: Wenn der Baum frei steht und genug Fallraum hat, kommt er klassisch mit Fallkerb und Fällschnitt um. Das ist die schnellste Methode und im Havelland auf vielen Grundstücken außerhalb der Ortskerne problemlos möglich. Felder, große Gärten, Waldrandlagen – hier wird gefällt, wie man sich Baumfällen vorstellt.
Sektionsfällung: In engen Lagen – und davon gibt es in Falkensee, Spandau, in den Ortskernen von Nauen, Brieselang oder Hennigsdorf jede Menge – steht der Baum eingebaut zwischen Häusern, Carports, Wegen, Stromleitungen. Hier wird der Baum von oben her abgetragen: ein Kletterer (oder ein Mitarbeiter im Hubsteiger) nimmt die Krone Stück für Stück ab, lässt schwere Teile kontrolliert an Seilen ab und entfernt zum Schluss den Stamm. Das ist aufwendiger, aber bei jedem zweiten Auftrag die einzige Methode, die nichts beschädigt.
Mit Hubsteiger: Wenn die Zufahrt es zulässt und der Baum nicht über Gebäude hängt, ist der Hubsteiger oft die effizienteste Methode. Bei uns im Einzugsgebiet, mit vielen Grundstücken, die für Maschinen gut erreichbar sind, ist das ein wichtiges Werkzeug.

Genehmigungsfrage
In Brandenburg regelt jede Gemeinde ihren Baumschutz selbst. Konkret heißt das: In Nauen gilt andere Regelung als in Falkensee, in Brieselang andere als in Dallgow, in Berlin-Spandau wieder eine andere. Manche Gemeinden schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang generell, andere nur Laubbäume, manche schließen Obstbäume ausdrücklich aus, manche nicht. Bevor wir fällen, klären wir das. Wenn eine Genehmigung nötig ist, übernehmen wir die Antragstellung – inklusive Begründung, Fotos und Klärung möglicher Ersatzpflanzungen.
Außerhalb der Schutzsatzungen gilt zudem das Bundesnaturschutzgesetz: zwischen 1. März und 30. September keine Fällungen aus „pflegerischen" Gründen. Erlaubt bleiben Fällungen bei akuter Gefahr oder mit Sondergenehmigung.
Was nach der Fällung übrig bleibt
Der Stumpf. Wenn die Fläche weiter genutzt werden soll, kommt unsere Stubbenfräse zum Einsatz – das machen wir oft im gleichen Termin. Das Stammholz können Sie als Brennholz behalten, wir nehmen es mit, oder wir zersägen es Ihnen ofenfertig. Das Astwerk häckseln wir oder fahren es ab, wie Sie es wünschen.

Was wir nicht machen
Wir fällen keine Bäume in Bestand, der nachweislich schutzwürdig ist, ohne die nötige Genehmigung. Wir fällen auch nicht, wenn wir den Verdacht haben, dass ein Auftraggeber eine Genehmigungspflicht umgehen will. Das ist nicht Ideologie, das ist Selbstschutz – die Bußgelder treffen am Ende beide Seiten.
Baumfällung in Nauen, Falkensee, Brieselang, Dallgow-Döberitz, Wustermark, Schönwalde, Ketzin, Hennigsdorf, Berlin-Spandau und im Umkreis von 30 Kilometern.
