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Baumkontrollen – Verkehrssicherheit, schwarz auf weiß | Nauen, Rathenow, Brandenburg Stadt & Umgebung
Wer einen Baum besitzt, haftet für ihn. Das ist die kurze Version eines langen Themas namens Verkehrssicherungspflicht. Die etwas ausführlichere Version: Wenn ein Ast oder ein ganzer Baum auf einem Grundstück, an einem Weg, an einer Straße umfällt oder herunterbricht und dabei Schaden entsteht, gibt es eine Reihe sehr unangenehmer Fragen. Und nur eine wirklich gute Antwort: „Ich habe regelmäßig fachgerecht kontrollieren lassen, hier ist die Dokumentation."
Was Baumkontrolle in der Praxis ist
Eine Baumkontrolle ist eine systematische Sichtprüfung jedes einzelnen Baumes durch eine fachkundige Person. Sie folgt der FLL-Baumkontrollrichtlinie – dem in Deutschland anerkannten Standard. Konkret schauen wir:
Wurzelbereich: Bodenrisse, Hebungen, Pilzfruchtkörper, Wurzelschäden
Stammfuß: Verfärbungen, Wülste, Höhlen, Pilze (Hallimasch, Brandkrustenpilz, Riesenporling – im Havelland alles regelmäßig dabei)
Stamm: Risse, Rindenschäden, Höhlungen, einseitige Wuchsanomalien
Stammgabelung/Kronenansatz: Zwiesel, einwachsende Rinde, statische Schwachstellen
Krone: Totholz, abgebrochene Äste, ungleiche Belaubung, Aststellungen
Jeder Baum bekommt einen Befund. Bei Auffälligkeiten kann eine eingehende Untersuchung folgen – Klopfprobe, Sondierung, in besonderen Fällen Schalltomografie. Am Ende steht eine klare Aussage: verkehrssicher, verkehrssicher mit Auflagen, oder nicht verkehrssicher.

Wer Baumkontrollen braucht
Hausverwaltungen und Wohnungsbaugesellschaften mit Beständen in Berlin-Spandau, Falkensee, Hennigsdorf oder Potsdam-Norden. Innenhöfe, Vorgärten, Stellplätze unter Bäumen – alles Verkehrssicherungspflicht.
Kommunen und Gemeinden mit eigenem Baumbestand auf öffentlichen Flächen. Nauen, Brieselang, Wustermark, Ketzin – wir arbeiten regelmäßig für kommunale Bestände.
Gewerbebetriebe und Logistik mit Bäumen auf Mitarbeiter- und Kundenparkplätzen. Im Havelland mit vielen großflächigen Gewerbegebieten ein Dauerthema.
Kleingartenvereine mit Gemeinschaftsflächen, auf denen größere Bäume stehen.
Privateigentümer mit Bäumen an der Grundstücksgrenze, am öffentlichen Weg, an Spielflächen, an Parkplätzen.
Land- und Forstwirtschaft mit Alleebäumen, Hofbäumen, Feldgehölzen, soweit sie an öffentlich befahrenen Wegen stehen.
Was eine fehlende Kontrolle bedeutet
Wenn etwas passiert, prüft die Versicherung – und im Streitfall das Gericht – ob der Eigentümer seiner Kontrollpflicht nachgekommen ist. Die Schwelle ist nicht „perfekte Voraussicht", sondern „regelmäßige, fachlich nachvollziehbare Prüfung". Wer das nachweisen kann, ist in der Regel raus. Wer es nicht kann, haftet – im schlimmsten Fall persönlich, je nach Versicherungslage.

Wie wir dokumentieren
Wir liefern keine handschriftlichen Notizen, sondern Berichte, die im Streitfall etwas wert sind:
Baumkataster bei größeren Beständen (jeder Baum mit ID, Lage, Art, Maßen, Befund)
Einzelberichte bei einzelnen Bäumen, mit Foto, Befund, Maßnahmenempfehlung
Klare Aussage zur nächsten Kontrolle (Termin, Intervall)
Auf Wunsch digital, mit Karte und Filterfunktionen
Intervalle, die zum Bestand passen
Wir empfehlen Kontrollintervalle nicht pauschal, sondern je nach Bestand:
An stark frequentierten Stellen (Eingänge, Wege, Parkplätze): ein- bis zweimal jährlich
An mittlerer Verkehrslage: einmal jährlich
An wenig frequentierten Bereichen: alle zwei bis drei Jahre
Bei auffälligen Bäumen mit Schäden: häufiger, oft halbjährlich oder vierteljährlich
Was bei Ihrem Bestand richtig ist, klären wir bei der Erstaufnahme.
Baumkontrolle in Nauen, Rathenow, Brandenburg Stadt, Falkensee, Brieselang, Dallgow, Wustermark, Schön
